1 – Buchung
Mit der Buchung bei NATÚA TRAVEL stimmt der Kunde dem Abschluss des Reisevertrags verbindlich zu und erkennt ausschließlich die Geltung dieser Bedingungen an. Jede Buchung muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Beide Kontaktangaben finden Sie im Impressum auf unserer Webseite. Bei einer Buchung für mehrere Teilnehmer haftet der Buchende sowohl für die eigenen Vertragsverpflichtungen sowie der Mitreisenden, Kinder unter 11 Jahren, die mit Ihren Eltern verreisen, eingeschlossen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reiseanbieter NATÚA TRAVEL nimmt den Reisevertrag verbindlich an, wenn dieser eine Buchungsbestätigung schriftlich per E-Mail an den Kunden sendet. Diese Buchungsbestätigung enthält die Buchungsinformationen, den Preis und eine Leistungsübersicht, welche die gebuchte Reise oder Reiseleistungen beschreibt.
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen unserer Angebote, unserer Webseite (natuatravel.com) sowie in der Buchungsbestätigung aufgeführte Reiseleistungen.
2 – Bezahlung
Unsere Rechnungswährung ist der US-Dollar. Die Zahlung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt per Banküberweisung. Die Kontoinformationen werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt.
Sowohl von Gruppen als auch Einzelpersonen wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises verlangt, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig ist. Der Restbetrag ist spätestens 35 Tage vor Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung fällig und zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor der Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung ist der Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und vom Kunden zu zahlen. Die Bezahlung gilt als vollzogen, sobald die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Banküberweisungen mehrere Tage dauern können.
NATÚA TRAVEL behält sich das Recht vor, für bestimmte Reisen oder Reiseleistungen eine gesonderte Zahlungsweise anzufordern. In solchen Fällen wird dies ausdrücklich in den Reiseunterlagen darge-
stellt.
Anfallende Bankgebühren für Überweisungen werden nicht von NATÚA TRAVEL übernommen, sondern zu 100 % vom Kunden bezahlt.
Ist der zu begleichende Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, gilt dies als unangekündigte Reisestornierung. In einem solchen Falle ist NATÚA TRAVEL von jeglicher Leistungspflicht befreit und kann vom Kunden die anfallenden Stornogebühren verlangen.
3 – Preise und Leistungen
Der Preis und die von NATÚA TRAVEL vertraglich geschuldeten Leistungen sind in der Leistungsübersicht aufgeführt, die der Kunde mit der Buchungsbestätigung erhält. Wir behalten uns eine Änderung von Transportunternehmen, Programmabläufen oder Unterkünften vor. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss sind nur gestattet, wenn diese notwendig werden und von NATÚA TRAVEL nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
NATÚA TRAVEL behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages ohne vorherige Ankündigung anzupassen, sofern eine nachträglich eingetretene und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, fremdbestimmte Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Eintrittsgebühren für Nationalparks, Hafengebühren, Steuern, usw.) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vorliegt. Im Falle einer Preiserhöhung wird der Kunde unverzüglich informiert.
Preis- oder Leistungsänderungen aufgrund von Streiks, witterungsmäßiger, politischer oder sonstiger Umstände höherer Gewalt sind ebenso gestattet. Bei Beeinträchtigung oder Gefährdung der Reisenden durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, kann sowohl der Reiseanbieter als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für nicht stornierbare Leistungen sowie sonstige, anfallende Mehrkosten zu übernehmen.
Der Preis und die von NATÚA TRAVEL vertraglich geschuldeten Leistungen gelten auch für Angebote mit Sonderpreisen oder Werbeaktionen. Alle Angebote mit Sonderpreisen oder Werbeaktionen unterliegen den hier vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen.
Erhöhung der Reisepreise ab dem 1. Juli 2019 bei Inkraftreten der Steuerreform (Gesetzestext 9635 vom 4. Dezember 2018)) unter Vorbehalt. Dabei wird der vom Staat vorgegebene prozentuale Anteil des Reisepreises erhoben.
4 – Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann vor Inanspruchnahme der Leistungen jederzeit vom Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter NATÚA TRAVEL zurücktreten. Die Kündigung des Reisevertrags muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Reicht der Kunde die Kündigung ein, so kann NATÚA TRAVEL eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Reiseanbieter innerhalb dessen Bürozeiten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit in Costa Rica. Geleistete Anzahlungen werden abzüglich der verursachten Stornokosten rückerstattet. Im Falle eines negativen Saldos ist eine Restzahlung von Seiten des Kunden fällig. Dabei fallen die folgenden Stornokosten an:
– bis 45. Tag vor Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung: 10 %
– ab 44.-30. Tag vor Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung: 20 %
– ab 29.-15. Tag vor Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung: 50 %
– ab 14. Tag vor Inanspruchnahme der ersten Reiseleistung oder bei Nichterscheinen: 100 %
NATÚA TRAVEL behält sich das Recht vor, für bestimmte Reisen oder Reiseleistungen gesonderte Stornokosten einzufordern. In solchen Fällen wird dies ausdrücklich in den Reiseunterlagen dargestellt.
Hat der Kunde eine Stornoversicherung abgeschlossen, gelten deren Bedingungen für die Übernahme der Stornokosten.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen, welche Änderungen des Reisezeitraumes, der Reiseziele, der Unterkünfte und der Transportmittel betreffen. Auf Verlangen des Kunden können Umbuchungen je nach Verfügbarkeit von Seiten der Leistungsträger bis zum 30. Tag vor der Inanspruchnahme der ersten Leistung vorgenommen werden. Für Umbuchungen solcherart berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 30 € pro Umbuchungsleistung.
Nimmt der Kunde einzelne im Reisevertrag beschriebene Reiseleistungen veranlasst durch Gründe, die vom Kunden zu vertreten sind (z. B. vorzeitige Abreise, Krankheit, usw.), nicht in Anspruch, besteht kein Recht des Kunden auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises.
Wird bei Gruppenreisen die in der Leistungsübersicht ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl durch das Zurücktreten einzelner Reiseteilnehmer vom Reisevertrag nicht erreicht, so werden die anfallenden Mehrkosten der gebuchten Leistungen auf die Teilnehmer aufgeteilt.
5 – Rücktritt und Kündigung durch NATÚA TRAVEL
Bezahlt der Kunde trotz Rücktrittsandrohung den fälligen Reisepreis innerhalb der festgelegten Frist nicht, so kann NATÚA TRAVEL vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung die in Punkt 4 aufgeführten Stornogebühren einfordern.
Wenn der Kunde nach Reiseantritt die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder gefährdet, oder sich in solchem Grade vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung der Reise bis zur vereinbarten Beendigung nicht zumutbar ist, kann NATÚA TRAVEL den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Reiseanbieter behält dabei den Anspruch auf den Reisepreis ausgenommen des Wertes von ersparten Aufwendungen. Anfallende Mehrkosten werden vom Störer getragen.
6 – Kündigung wegen höherer Gewalt
Kommt es aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise, können sowohl der Kunde als auch NATÚA TRAVEL den Vertrag kündigen. Eine Rückerstattung von nicht rückerstattbaren Reiseleistungen, die infolge höherer Gewalt storniert werden müssen, ist ausgeschlossen.
7 – Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseanbieters
NATÚA TRAVEL haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der im Programm aufgeführten Reisen bis maximal zur vollen Höhe des Reisepreises. Der Reiseanbieter NATÚA TRAVEL besitzt eine Haftpflichtversicherung, wirkt aber zu jeder Zeit als Vermittler zwischen dem Kunden und Drittanbietern wie Hotels, Restaurants, Transportunternehmen, Freizeitanbietern und anderen Leistungsträgern. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen, körperlicher Verletzung, Verlust von Eigentum, Diebstahl, Verzögerungen, Beschädigungen gleich welcher Art oder das Verpassen von Flügen. Die Haftpflicht dieser Unternehmen bleibt davon jedoch unberührt.
NATÚA TRAVEL übernimmt keine Haftung für Störungen, die durch Fahrlässigkeit (z. B. Trunkenheit, Überfall, usw.) vonseiten des Kunden auftreten.
NATÚA TRAVEL haftet im Rahmen des costa-ricanischen Rechts.
8 – Obliegenheiten des Reisenden
Die Auswahl der Transportunternehmen, Hotels, Freizeitanbieter und sonstigen Partnerunternehmen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte dennoch eine Leistung nicht der Beschreibung entsprechen, ist der Reisende verpflichtet, den Reiseanbieter hierüber in Kenntnis zu setzen, um umgehend Abhilfe schaffen zu können. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel und Schäden unverzüglich zu melden und bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei schuldhafter Unterlassung kann der Schaden nicht behoben werden und dem Kunden stehen keine Ansprüche zu.
Um Forderungen gegenüber NATÚA TRAVEL geltend zu machen, muss der Kunde sich über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit eine Reklamation erfüllt werden kann. Diese ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einzureichen. Ansprüche sind ausschließlich schriftlich unter Einreichung von Beweisunterlagen zu stellen.
Der Kunde ist persönlich für seine Einhaltung von Terminen und rechtzeitiges Erscheinen bei Freizeitanbietern verantwortlich.
Der Kunde ist für alle Leistungen, die nicht mit NATÚA TRAVEL gebucht wurden, verantwortlich. Unter keinerlei Umständen ist die Verantwortung für Verluste oder die Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen aufgrund von Verspätungen oder sonstiger Zwischenfälle während des Aufenthaltes an NATÚA TRAVEL abzutreten.
Der Kunde hat den Reiseanbieter unverzüglich zu kontaktieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht im angekündigten Zeitrahmen erhält oder diese fehlerhafte Angaben von Kundendaten enthalten.
Das Reisegepäck fällt während der gesamten Reise unter die Verantwortung des Eigentümers.
9 – Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung
Der Reisende hat sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsmäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach vertraglich festgelegten Beendigung der Reise schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Eigenverschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen beginnt mit dem Tag, an dem laut Reisevertrag die letzte Reiseleistung in Anspruch genommen wird. Im Falle von Verhandlungen über den Anspruch oder dem Anspruch zu Grunde liegende Ursachen zwischen dem Kunden und dem Reiseanbieter NATÚA TRAVEL ist die Verjährung bis zur Verschleppung oder einer Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlung durch einen Verhandlungspartner gehemmt. Frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung tritt die Verjährung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen gegen NATÚA TRAVEL ist ausgeschlossen.
10 – Auskunftserteilung an Dritte
NATÚA TRAVEL erteilt grundsätzlich keine Auskunft über die Namen der Reiseteilnehmer noch die Aufenthaltsorte der Reisenden an dritte Personen, außer der Reisende wünscht die Auskunftserteilung ausdrücklich. Davon ausgenommen ist die Informationsweitergabe an Leistungsträger dessen Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt.
11 – Versicherung
Der im Programm aufgeführte Reisepreis enthält keine Reise- oder Krankenversicherungen (z. B. Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Tauchversicherung, Kosten eines Reiseabbruchs, usw.). Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandskrankenversicherung, die den Aufenthalt im Urlaubsziel sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland abdeckt. Für Kunden, die während ihres Aufenthaltes an Tauchsportaktivitäten teilnehmen, empfehlen wir eine Tauchversicherung.
12 – Pass- und Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente
Der Kunde übernimmt für die Befolgung aller für die Abwicklung der Reise und Teilnahme an Reiseleistungen wichtigen Vorschriften die volle Verantwortung. Alle Nachteile, die aus einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.
Der Kunde hat sich vor Reiseantritt über Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für das Reiseland gelten, selbst zu informieren und darauf zu achten, dass sein Reisepass sowie weitere Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.
13 – Besonderheiten
Verspätungen von Transportmitteln oder bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten können vorkommen.
Im Verkehrsnetz in Costa Rica kann es aufgrund von Verkehrsunfällen oder Witterungsbedingungen zu Straßensperrungen oder Stau kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die letzte Nacht in San José und Umgebung zu verbringen, um den Verlust von Flugverbindungen zu vermeiden.
Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste können kurzfristig ohne die Angabe von Gründen abgesagt werden. Die Auswahl der Unterkünfte erfolgt mit größte Sorgfalt, dennoch muss berücksichtigt werden, dass diese nicht mit dem europäischen Standard gemessen werden können.
Alle Reisetipps und Empfehlungen in unseren Unterlagen sind rechtlich unverbindlich. Die Angaben über körperliche Anforderungen und Klima sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dienen als Kundenservice. Da körperliches Befinden dem subjektiven Empfinden der einzelnen Person unterliegt und Änderungen der Witterungsbedingungen zu jeder Zeit auftreten können, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die hierbei gemachten Angaben.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich über gesetzlich vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen zu informieren und sich die entsprechende medizinische Fachberatung einzuholen.
14 – Verkauf an Reiseagenturen und fachspezifische Unternehmen
Wenn der Vertrag zwischen NATÚA TRAVEL und Outgoing-Agenturen, Reiseagenten oder anderen fachspezifischen Unternehmen, die als Vermittler zwischen dem Reisenden und NATÚA TRAVEL tätig sind, zustande kommt, verpflichten sich diese zur Einhaltung des Reisevertrags und der Bestimmungen bezüglich der in Punkt 2 aufgeführten Zahlungsweise und in Punkt 4 aufgeführten Stornogebühren. Der Vermittler übernimmt in keinem Fall Verantwortung für das Verhalten und die Obliegenheiten des Reisenden.
Das vermittelnde Unternehmen verpflichtet sich, den Reisenden ordnungsgemäß über die aufgeführten Bestimmungen aufzuklären, um möglichen Missverständnissen, die vor oder während der Reise auftreten können, vorzubeugen.
NATÚA TRAVEL übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für das Nichteinhalten der aufgeführten Bestimmungen aufgrund einer mangelhaften Kommunikation zwischen dem Reisenden und dem Vermittler oder für vertragliche Pflichten, die zwischen dem Reisenden und dem Vermittler gelten.
15 – Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen, hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zu Folge. Die übrigen Bedingungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Das Gleiche gilt für die Bestimmungen des Reisevertrags.
Das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseanbieter NATÚA TRAVEL unterliegt ausschließlich costa-ricanischem Recht. Im Falle eines Rechtsstreits gelten ausschließlich die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zuständigkeit obliegt ausschließlich der costa-ricanischen Justiz.